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Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:
Bei Teilerfolgen vor Gericht: Wenn die Kosten zwischen den Parteien durch den Richter aufgeteilt werden. |
Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners: Die eigenen Anwalts-/ Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt – der Gegner aber zahlungsunfähig ist. |
Bei außergerichtlichen Streitigkeiten: Wenn der Gegner nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu erstatten. |
Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen worden sind, werden nicht erstattet. Dazu zählen z. B. Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen oder Kosten des Gegners, die man freiwillig übernommen hat.
Bei Gerichtsverfahren gibt es am Ende nur einen Gewinner und einen Verlierer. Doch es geht auch anders: mit der außergerichtlichen Konfliktlösung – der Mediation.
Mediation –
für beide Seiten eine faire Lösung Bei der Mediation versuchen beide Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und neutralen Vermittlers (Mediator) frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Die Kosten für den Versicherungsnehmer übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
Bei einer erfolgreichen Mediation spart man Zeit, Nerven und unter Umständen auch viel Geld. Denn durch ein erfolgreiches Mediationsverfahren finden die Streitparteien eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Die Mediation eignet sich besonders für alltägliche Streitigkeiten, z. B. im Zivilrecht bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreits. Damit kann man auch nach der Auseinandersetzung noch gut mit seinem Nachbarn Tür an Tür wohnen. Am besten fragt man seinen Versicherer, ob eine Mediation im individuellen Fall weiterhelfen kann. Übrigens: Sollte der Konflikt nicht durch das Mediationsverfahren gelöst werden, kann man jederzeit den Rechtsweg wählen, den die Rechtsschutzversicherung dann in der Regel auch finanziert. |
Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es für manche Leistungsbausteine Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes. Er beträgt in der Regel drei Monate. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Versicherungsvertrag erst kurz vor einer absehbaren rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird.
Versicherungsschutz im Spezial Straf Rechtsschutz besteht, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz im Spezial Straf Rechtsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt.
Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheiden) ist vorsätzliches Handeln mitversichert.
Versicherungsschutz wird bei den meisten Rechtsschutzversicherungen im beruflichen Bereich geboten. Jedoch erweitern einige Rechtsschutzversicherer den Versicherungsschutz im Spezial Straf Rechtsschutz auch auf die ehrenamtliche Tätigkeit bzw. sogar auf den Privatbereich.