Berufsunfähigkeit einfach erklärt !

Auto-Ja ! Ist Ihre Arbeitskraft auch Vollkasko versichert ?

Kennen Sie Ihren gesetzl. Rentenanspruch bei Erwerbsminderung ?

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Berufsunfähigkeit & schwere Krankheit absichern ! aber wie ?

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Berufsunfähigkeitsversicherung:
Für jeden, der von seinem Arbeits­einkommen lebt!
 
 
 
     
  Berufseinsteiger
Falls Sie gerade erst in das Berufsleben starten und noch keine fünf Jahre gearbeitet haben, erhalten Sie keine Unterstützung vom Staat. Gerade in jungen Jahren bietet sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aber besonders an, da hier meist noch keine Krankheiten vorliegen.
Bei evtl. später auftretenden chronischen Erkrankungen wird der Abschluss einer Police schwer bis unmöglich. Sie sollten aber beachten, dass Sie die Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung erhöhen können, um geänderte Lebensverhältnisse zu berücksichtigen.

Arbeitnehmer & Angestellte
Sollten Sie vor 1961 geboren sein, können Sie im besten Fall bis zu 50% Ihres letzten Nettogehaltes vom Staat als BU-Rente erhalten. Alle anderen erhalten maximal 30% des letzten Nettolohns.
Falls Sie und Ihre Familie auf Ihr Einkommen angewiesen sind, ist es sehr zu empfehlen die sich aus dieser Tatsache ergebende Versorgungslücke mit Hilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu schließen.

Selbständige & Freiberufler
Da Sie als Selbständiger keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse leisten, haben Sie auch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Absicherung. Ihre Versorgungslücke beträgt - falls Sie nicht von Ihren Rücklagen leben können - satte 100%.
Die BU-Versicherung ist somit die einzige Option, um das finanzielle Risiko aus dem Verlust Ihrer Arbeitsleistung aufzuheben.

Studenten
Für Studenten verhält es sich ähnlich wie bei den Selbständigen und Freiberuflern. Da keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt werden, besteht auch kein Anspruch.
Eine staatliche Unterstützung bleibt somit aus. Bei frühzeitigem Abschluss einer BU-Police profitieren Sie genau wie Berufseinsteiger von günstigen Beiträgen und Einstiegsbedingungen. Achten sollten Sie auch hier wieder auf die Option, die Versicherungssumme später ohne Gesundheitsprüfung anpassen zu lassen.
 
 
 
 

GESETZLICHE ERWERBSMINDERUNGSRENTE REICHT NICHT AUS

Wer in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, dem steht eine Erwerbsminderungsrente zu. Diese lag laut der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund 2014 im Durchschnitt nur bei etwa 719 Euro pro Monat. 
Das Alter spielt allerdings eine entscheidende Rolle dafür, wie viel jemand letztlich bekommt.

  • Sind Sie vor dem 1. Januar 1961 zur Welt gekommen, haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Sie bekommen diese Rente, falls Sie Ihren erlernten Beruf oder einen gleichwertigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
  • Wenn Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, ist es schwieriger, Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung zu erhalten: Sie bekommen nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten können. Es spielt dabei keine Rolle, welchen Beruf Sie zuletzt ausgeübt haben. So kann einem Akademiker auch zugemutet werden, eine ungelernte Tätigkeit auszuüben.

Falls Sie noch drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Außerdem verringern sich die Beträge bei Rentenbeginn vor dem 65. Geburtstag noch einmal um einen individuellen Abschlag. Dieser Abschlag kann je nach Alter bis zu 10,8 Prozent betragen.

ACHTUNG

BERUFSANFÄNGER

In den ersten fünf Jahren Ihres Berufslebens sind Sie kaum abgesichert, da eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erst nach dieser Zeit gewährt wird. Nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gibt es eine Rente.

WARUM SIE BERUFSUNFÄHIG WERDEN KÖNNEN

Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf mindestens sechs Monate nicht ausüben kann. Die wichtigsten Gründe im Vergleich:

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, hängt allerdings stark vom Beruf ab: Körperlich Tätige haben grundsätzlich ein wesentlich höheres Risiko als im Büro Beschäftigte. Während laut dem Branchendienst Map-Report etwa 50 Prozent aller Dachdecker berufsunfähig werden, sind es gerade einmal 5 Prozent der Rechtsanwälte. Allerdings sind das Zahlen aus dem Jahr 2011. Es gibt immer mehr Fälle von Berufsunfähigkeit in Deutschland, und insbesondere psychische Leiden nehmen stark zu. Und von diesen sind sowohl körperlich als auch nicht-körperlich Tätige gleichermaßen betroffen.

Als Hausfrau /-mann genießen sie grundsätzlich keinerlei gesetzlichen Schutz. Ausnahme: Sie erfüllen noch irgendwelche Voraussetzungen, die nachfolgend beschrieben werden.

Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise

  •  über die gesetzliche Rentenversicherung bei Angestellten und Arbeitern,
  •  aus der Beamtenversorgung bei Beamten,
  •  aus einem Versorgungswerk bei bestimmten Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte),
  •  aus Betriebsrenten des Arbeitgebers.
Gesetzliche Rentenversicherung

Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht Versicherungsschutz, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:

  • mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
  •  in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt unter anderem von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab.

Renteninfo der Deutschen Rentenversicherung !

Privater Rentenbescheid !

Thomas Sachs

(Versicherungsfachmann BWV)

Mobil :  01522-89 80 90 4

E-Mail geschäftlich :                     Vvg.freiburg@gmail.com

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